ANFRAGE UND BEAUFTRAGUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Riethstraße 1A, 99089 Erfurt
kontakt@steinwacht.de · 0157 881 434 85

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der STEINWACHT UG (haftungsbeschränkt) mit Verbrauchern und Unternehmern über Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau, Garten- und Grünpflege, Winterdienst und Sicherheitsleistungen, sofern sie in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Das Absenden unseres Online-Anfrageformulars ist kostenlos und unverbindlich. Dadurch kommt noch kein Vertrag über die angefragten Leistungen zustande. Auch eine Bestätigung des Anfrageeingangs ist keine Auftragsbestätigung.

Nach Klärung des Bedarfs erstellen wir ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Welche Leistungen beauftragt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

Ein im Anfrageformular genannter Rückrufwunsch ist noch kein bestätigter Termin.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen, betreute Flächen oder Objekte, Ausführungszeiten und gegebenenfalls wiederkehrende Einsätze werden für den jeweiligen Auftrag vereinbart.

Leistungsbeschreibungen auf unserer Website dienen der allgemeinen Information. Maßgeblich für den konkreten Auftrag sind die vereinbarten Leistungen. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags werden miteinander abgestimmt.

4. Preise und Zahlung

Die Vergütung und gegebenenfalls zusätzliche Kosten ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der getroffenen Vereinbarung. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der anfallenden Steuern angegeben. Kann der Preis vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden, wird die Art der Preisberechnung mitgeteilt.

Soweit individuell nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist sieben Kalendertage. Sie beginnt mit Zugang der Rechnung, frühestens jedoch mit Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit.

Gesetzliche Rechte, eine Zahlung zurückzuhalten oder zu verweigern, bleiben unberührt.

5. Termine, Absagen und Beendigung

Ausführungsbeginn, Termine und gegebenenfalls Vertragslaufzeit richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Bitte teilen Sie uns eine absehbare Verhinderung oder einen gewünschten Abbruch möglichst frühzeitig mit. Terminänderungen stimmen wir miteinander ab.

Werkleistungen

Bei einer freien Kündigung eines Werkvertrags durch den Auftraggeber richten sich unsere Vergütungsansprüche nach § 648 BGB. Von der vereinbarten Vergütung werden ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger Erwerb oder böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb nach den gesetzlichen Vorschriften abgezogen.

Bei einer Kündigung eines Werkvertrags aus wichtigem Grund richtet sich die Vergütung nach § 648a BGB nach dem bis zur Kündigung erbrachten Teil des Werks. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Dienstleistungen

Kommt der Auftraggeber bei einem Dienstvertrag mit der Annahme der geschuldeten Dienste in Verzug, richten sich unsere Vergütungsansprüche nach § 615 BGB. Gesetzlich anzurechnende Ersparnisse und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt.

Allein die Absage am vereinbarten Arbeitstag oder die Aufforderung, Arbeiten zu beenden, löst keine feste Stornopauschale aus. Bestehende gesetzliche Ansprüche rechnen wir nachvollziehbar ab. Für Kündigungen gelten die gesetzlichen Formanforderungen; bei Bauverträgen ist insbesondere § 650h BGB zu beachten.

Die gesetzlichen Kündigungsrechte beider Parteien und die gesetzlichen Rechte bei Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen bleiben unberührt. Bei einem gesetzlichen Widerruf gelten die gesetzlichen Widerrufsfolgen.

6. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, stellen wir die zum Vertrag passende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung gesondert bereit.

Soll eine Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, vereinbaren und dokumentieren wir dies gesondert nach den gesetzlichen Anforderungen. Der Beginn der Arbeiten allein lässt das Widerrufsrecht nicht entfallen.

Eine unverbindliche Anfrage ist noch keine Beauftragung und enthält keinen Verzicht auf ein später bestehendes Widerrufsrecht.

Informationen zum Widerruf und Muster-Widerrufsformular

7. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Wie wir Ihre Angaben verarbeiten, erfahren Sie in den Datenschutzhinweisen zur Anfrage.